AFIR - Einfachheit, Sicherheit & Transparenz
Zahlen, bitte!
Alle Autofahrerinnen und Autofahrer möchten bequem laden und einfach bezahlen. Dies ist der Gedanke der neu überarbeiteten Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) in Brüssel, die nachhaltige Mobilität in Europa fördern soll. Seit 13. April 2024 ist die Verordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Damit Laden so selbstverständlich wie das Bezahlen im Supermarkt wird, gibt es aber ein paar Dinge zu beachten.
Setzen Sie als CPO von öffentlichen Ladepunkten auf ein zukunftssicheres Zusammenspiel von Payment-Lösung und Ladestation. Compleo bietet Ihnen eine längjährige Erfahrung in den entscheidenden Themen Payment, Eichrecht sowie smarten Ladelösungen. Für Sie alles aus einer Hand.
Compleo DUO mit QR-Code-Anzeige im Display
QR-Codes, die eine Direktbezahlung ermöglichen, müssen laut AFIR "spezifisch" sein. Das heißt mindestens 1 individueller Code je Ladepunktnummer. Sollte der Code als bloßer Aufkleber auf der Ladestation angebracht sein, ist dies zwar zulässig, der CPO bleibt aber in der Verantwortung, dass die Zahlung sicher ist und trägt das Kostenrisiko. Anders bei Ladestationen mit Display! Die Compleo DUO ermöglicht den QR-Code im Display der Ladestation anzuzeigen. Dies ist besonders effektiv in der Verhinderung von Phishing-Versuchen!
Für CPOs bedeutet diese Lösung:
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Sicheres Direktbezahlen ohne Zwischeninstanzen.
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Schutz vor Umsatzausfällen durch Betrugsfälle.
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Keine aufwändigen Kontrollfahrten wegen unerlaubter QR-Code-Sticker.
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AFIR-konform und zukunftssicher.
Alle Vorteile der Compleo DUO für einfaches Payment
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Firmware-Updates einfach over-the-air via OCPP-Backend.
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Nahtlose Integration des QR-Code-Ladens auch für Bestands-Ladestationen.
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Neue Firmware immer verfügbar im Compleo Document Center.
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Einrichtung und QR-Code-Generierung nach OCPP-Standard.
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Mit Display für QR-Code-Anzeige sowie RFID-Reader für Ladeapps und Ladekarten.
AFIR – Das müssen Ladestationsbetreiber wissen
Mit der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) sollen der Ausbau von öffentlichen Ladesäulen in Deutschland und Europa beschleunigt sowie Rechtssicherheit geschaffen werden. Im Kern enthält die AFIR technische Mindestanforderungen an einen sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Die Verordnung ist heute schon in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Auch in Deutschland muss die AFIR von allen Akteuren verpflichtend umgesetzt werden und ersetzt damit die bisher in Deutschland angekündigte Ladesäulenverordnung. Eine umfassende Maßnahme, die grüne Mobilität fördern soll.
Hier gilt die AFIR
Neu aufgebaute Ladepunkte, die öffentlich zugänglich sind, müssen die neuen AFIR-Bestimmungen erfüllen. Dies sind Ladestationen am Straßenrand ebenso wie auf Parkplätzen etwa des Handels.
Neue Ladestationen müssen über
eine standardisierte Schnittstelle verfügen,
die das Übermitteln des Standortes und
von Abrechnungsdaten ermöglichen.
Ladepunkte müssen Direct Payment
entweder über ein integrieres Payment-Terminal,
eine externe Payment-Station oder einen
spezifischen QR-Code (nur für LP < 50 kW) ermöglichen.
Für neu aufgebaute Ladepunkte
müssen die Preise
für Ladestrom
transparent angezeigt werden.
DC-Ladestationen und Payment-Terminals
Leistung 50 kW und mehr
- Alle öffentlichen Ladepunkte mit einer Leistung von 50 Kilowatt oder mehr müssen eine Möglichkeit bieten, Ladevorgänge über Debit- oder Kreditkarte zu bezahlen. Hierbei kann es sich sowohl um physische Karten als auch um digitale Debit- oder Kreditkarten handeln, die beispielsweise in mobile Geräte wie Smartwatches oder Smartphones integriert sind.
- Roaming bleibt als Zahlvariante bestehen: Der E-Mobilist kann diskriminierungsfrei entscheiden, wie er oder sie zahlen möchte.
- Es gibt eine Nachrüstpflicht mit Kartenbezahlmöglichkeit für Ladestationen über 50 Kilowatt ab 1. Januar 2027.
AC/DC-Ladestationen alternativ mit QR-Code
Leistung unter 50 kW
- Ladepunkte unter 50 Kilowatt Leistung können ebenso einen Kartenleser integrieren oder extern anbinden, sie können aber auch als dritte Lösung eine „sichere Bezahlung“ etwa mit „spezifischem QR-Code“ anbieten. Über den QR-Code ermöglichen CPOs dann eine sichere webbasierte Bezahlung.
- Jede dieser drei in der AFIR spezifizierten Bezahllösungen für Ladestationen unter 50 Kilowatt kann auch exklusiv alleinstehend angeboten werden.
- Roaming bleibt als Zahlvariante bestehen: Der E-Mobilist kann diskriminierungsfrei entscheiden, wie er oder sie zahlen möchte.
- Unter 50 Kilowatt besteht für Ladestationen keine Nachrüstpflicht.
Direct Payment besticht durch Einfachheit
Die von der AFIR geforderte Vereinfachung bei der Bezahlung am Ladepunkt kommt genau zur rechten Zeit: immer mehr E-Autos führen zu immer mehr Usern an den Ladepunkten. Direct Payment bietet hier von Anfang an ein besonders gutes Ladeerlebnis für die größtmögliche Anzahl an Nutzerinnen und Nutzern. Bei Direct Payment heißt es: Einfach kontaktlos oder via App autorisieren & kWh-genau abrechnen.
Je nach Payment-Lösung, die Sie als Ladepunktbetreiber wählen, bietet das dann die Akzeptanz von gängigen Bezahlarten wie zum Beispiel Girocard, Mastercard, Maestro, Visa, Apple Pay und Google Pay. Direct Payment bietet Ihnen als CPO die Preishoheit und die Sicherheit des Zahlungsflusses durch Vorabautorisierung der Zahlung.
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